Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 25.02.2021 - C-615/19 P   

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https://dejure.org/2021,3012
EuGH, 25.02.2021 - C-615/19 P (https://dejure.org/2021,3012)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.2021 - C-615/19 P (https://dejure.org/2021,3012)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - C-615/19 P (https://dejure.org/2021,3012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dalli/ Kommission

    Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Europäischen Union - Behauptetes rechtswidriges Verhalten der Europäischen Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Ausscheiden aus dem Amt eines Mitglieds der Kommission - ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel â€" Schadensersatzklage â€" Außervertragliche Haftung der Europäischen Union â€" Behauptetes rechtswidriges Verhalten der Europäischen Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) â€" Ausscheiden aus dem Amt eines Mitglieds der ...

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Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 10.07.2003 - C-11/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) UND DER

    Auszug aus EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
    Der Gerichtshof habe in den Urteilen vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395) und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396) das Bestehen einer solchen Verpflichtung bestätigt, die Personen schütze, die Gegenstand einer Untersuchung des OLAF sein könnten.

    Zum anderen geht zwar in der Tat aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine Untersuchung des OLAF nur bei hinreichend ernsthaften Verdachtsmomenten in Bezug auf Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Handlungen, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen könnten, eingeleitet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 141, und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB, C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 164), doch ergibt sich diese Voraussetzung, wie der Generalanwalt in Nr. 50 seiner Schlussanträge festgestellt hat, nicht aus Art. 1 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1073/1999, der im Übrigen die Wendung "hinreichend ernsthafte Verdachtsmomente" nicht enthält.

  • EuGH, 10.07.2003 - C-15/00

    Kommission / EIB

    Auszug aus EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
    Der Gerichtshof habe in den Urteilen vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395) und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396) das Bestehen einer solchen Verpflichtung bestätigt, die Personen schütze, die Gegenstand einer Untersuchung des OLAF sein könnten.

    Zum anderen geht zwar in der Tat aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine Untersuchung des OLAF nur bei hinreichend ernsthaften Verdachtsmomenten in Bezug auf Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Handlungen, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen könnten, eingeleitet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 141, und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB, C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 164), doch ergibt sich diese Voraussetzung, wie der Generalanwalt in Nr. 50 seiner Schlussanträge festgestellt hat, nicht aus Art. 1 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1073/1999, der im Übrigen die Wendung "hinreichend ernsthafte Verdachtsmomente" nicht enthält.

  • EuGH, 05.09.2019 - C-447/17

    Europäische Union/ Guardian Europe - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art.

    Auszug aus EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV vom Vorliegen einer Reihe von Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des dem Unionsorgan vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Bestehen des Schadens und dem Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Organs und dem geltend gemachten Schaden (Urteil vom 5. September 2019, Europäische Union/Guardian Europe und Guardian Europe/Europäische Union, C-447/17 P und C-479/17 P, EU:C:2019:672, Rn. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, ist die Klage, wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen der außervertraglichen Haftung der Union geprüft zu werden brauchen (Urteil vom 5. September 2019, Europäische Union/Guardian Europe und Guardian Europe/Europäische Union, C-447/17 P und C-479/17 P, EU:C:2019:672, Rn. 148 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat

    Auszug aus EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
    Zu den Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Union gemäß Art. 340 Abs. 2 AEUV gehört das Erfordernis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.07.2008 - T-48/05

    DAS OLAF UND DIE KOMMISSION HABEN SICH, INDEM SIE DEN GERICHTSBEHÖRDEN UND DER

    Auszug aus EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
    Mit dem ersten Teil des vierten Rechtsmittelgrundes macht Herr Dalli erstens geltend, dass sich aus Art. 4 des Beschlusses 1999/396 und aus dem Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, EU:T:2008:257), ergebe, dass das OLAF verpflichtet sei, die untersuchten Personen zu allen sie betreffenden Tatsachen anzuhören.
  • EuGH, 10.02.2011 - C-260/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das

    Auszug aus EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
    Hierzu muss festgestellt werden, dass das Gericht die Grenzen einer verständigen Würdigung dieser Dokumente offensichtlich überschritten oder ihnen eine ihrem Wortlaut widersprechende Lesart angedeihen lassen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Germany/Kommission, C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 54; vom 7. April 2016, Akhras/Rat, C-193/15 P, EU:C:2016:219, Rn. 72, und vom 30. Januar 2020, Ceské dráhy/Kommission, C-538/18 P und C-539/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:53, Rn. 60).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-521/15

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1289 -

    Auszug aus EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
    Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 91, sowie vom 17. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27).
  • EuGH, 25.06.2020 - C-14/19

    CSUE/ KF - Rechtsmittel - Bedienstete des Satellitenzentrums der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
    Was drittens den angeblichen Begründungsmangel des angefochtenen Urteils angeht, ist daran zu erinnern, dass die Begründungspflicht nach ständiger Rechtsprechung vom Gericht nicht verlangt, bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend zu behandeln; die Begründung des Gerichts kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann (Urteil vom 25. Juni 2020, SatCen/KF, C-14/19 P, EU:C:2020:492, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 22.05.2014 - 15172/13

    ILGAR MAMMADOV v. AZERBAIJAN

    Auszug aus EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
    Wie das Gericht in Rn. 173 des angefochtenen Urteils im Wesentlichen ausgeführt hat, ergibt sich aus der Rechtsprechung des EGMR zum einen, dass die Unschuldsvermutung verletzt wird, wenn eine gerichtliche Entscheidung oder eine amtliche Erklärung über einen Angeklagten den Eindruck vermittelt, dass er schuldig sei, obwohl seine Schuld nicht zuvor rechtsförmlich nachgewiesen worden ist, und zum anderen die Behörden zwar die Öffentlichkeit über laufende Strafverfahren unterrichten dürfen, dies aber mit aller Diskretion und Zurückhaltung zu tun haben, die die Achtung der Unschuldsvermutung gebietet (vgl. in diesem Sinne EGMR, 22. Mai 2014, 11gar Mammadov/Azerbaïdjan, CE:ECHR:2014:0522JUD001517213, §§ 125 und 126).
  • EuGH, 07.04.2016 - C-193/15

    Akhras / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) -

    Auszug aus EuGH, 25.02.2021 - C-615/19
    Hierzu muss festgestellt werden, dass das Gericht die Grenzen einer verständigen Würdigung dieser Dokumente offensichtlich überschritten oder ihnen eine ihrem Wortlaut widersprechende Lesart angedeihen lassen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Germany/Kommission, C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 54; vom 7. April 2016, Akhras/Rat, C-193/15 P, EU:C:2016:219, Rn. 72, und vom 30. Januar 2020, Ceské dráhy/Kommission, C-538/18 P und C-539/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:53, Rn. 60).
  • EuGH, 27.03.2019 - C-680/16

    August Wolff und Remedia / Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel -

  • EuGH, 30.01.2020 - C-538/18

    Ceské dráhy / Kommission

  • EuGH, 18.06.2020 - C-142/19

    Dovgan/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Antrag auf

  • EuGH, 05.09.2019 - C-377/18

    AH u.a. (Présomption d'innocence) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • EuGH, 28.05.2020 - C-309/19

    Asociación de fabricantes de morcilla de Burgos/ Kommission

  • EuGH, 04.06.2020 - C-812/18

    Terna / Kommission

  • EuGH, 07.03.2013 - C-547/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Schweiz in der Rechtssache, die die

  • EuGH, 23.10.2007 - C-273/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE POLENS GEGEN DEN MECHANISMUS DER SCHRITTWEISEN

  • EuGH, 14.04.2016 - C-394/15

    Der Gerichtshof bestätigt die Unzulässigkeit der Klage des ehemaligen Kommissars

  • EuG, 12.05.2015 - T-562/12

    Dalli / Kommission

  • EuG, 06.06.2019 - T-399/17

    Das Gericht weist die Klage ab, mit der der ehemalige EU-Kommissar John Dalli

  • EuGH, 26.01.2023 - C-205/21

    Die systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten aller

    Der Gerichtshof hat insbesondere anerkannt, dass sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergibt, dass u. a. die Unschuldsvermutung verletzt wird, wenn eine gerichtliche Entscheidung über einen Angeklagten den Eindruck vermittelt, dass er schuldig sei, obwohl seine Schuld nicht zuvor rechtsförmlich nachgewiesen worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 224 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-620/20

    IMG/ Kommission - Rechtsmittel - Haushaltsordnung - Schutz der finanziellen

    23 Urteile vom 28. Oktober 2021, Vialto Consulting/Kommission (C-650/19 P, EU:C:2021:879, Rn. 138), vom 5. Februar 2021, Dalli/Kommission (C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 41), vom 5. September 2019, Europäische Union/Guardian Europe und Guardian Europe/Europäische Union (C-447/17 P und C-479/17 P, EU:C:2019:672, Rn. 147), vom 13. Dezember 2018, Europäische Union/Kendrion (C-150/17 P, EU:C:2018:1014, Rn. 117), und vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission (C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 42).

    24 Urteile vom 5. Februar 2021, Dalli/Kommission (C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 42), und vom 5. September 2019, Europäische Union/Guardian Europe und Guardian Europe/Europäische Union (C-447/17 P und C-479/17 P, EU:C:2019:672, Rn. 148).

    43 Urteile vom 5. Februar 2021, Dalli/Kommission (C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 42), und vom 5. September 2019, Europäische Union/Guardian Europe und Guardian Europe/Europäische Union (C-447/17 P und C-479/17 P, EU:C:2019:672, Rn. 148).

  • EuGH, 28.10.2021 - C-650/19

    Vialto Consulting/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage -

    Die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise ist somit, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können nämlich Rügen, die gegen nicht tragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV vom Vorliegen einer Reihe von Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des dem Unionsorgan vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Bestehen des Schadens und dem Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Organs und dem geltend gemachten Schaden (Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.01.2024 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    Der Gerichtshof hält es in der vorliegenden Rechtssache allerdings für ratsam, sofort über das Rechtsmittel zu befinden (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und CRU

    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV vom Vorliegen einer Reihe von Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des dem Unionsorgan vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Vorliegen des Schadens und dem Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Organs und dem geltend gemachten Schaden (vgl. Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a., C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist zur Erfüllung der ersten Voraussetzung betreffend die Rechtswidrigkeit des dem Unionsorgan vorgeworfenen Verhaltens ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm nachzuweisen, die dem Einzelnen Rechte verleihen soll (vgl. Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 24. Oktober 2019, Liaño Reig/SRB, T-557/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:771, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.03.2023 - C-640/20

    PV/ Kommission

    Allerdings ist ein Rechtsmittel zurückzuweisen, wenn zwar die Gründe des Urteils des Gerichts eine Verletzung des Unionsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist (Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 165 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierzu muss festgestellt werden, dass das Gericht die Grenzen einer verständigen Würdigung dieser Dokumente offensichtlich überschritten oder ihnen eine ihrem Wortlaut widersprechende Lesart angedeihen lassen hat (Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 139 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 05.07.2023 - T-272/21

    Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament

    Als Zweites umfasst das Unparteilichkeitsgebot zum einen die subjektive Unparteilichkeit in dem Sinne, dass kein Mitglied des betroffenen Organs, das mit der Sache befasst ist, Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen die objektive Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel in dieser Hinsicht auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-65/21

    SGL Carbon / Kommission

    31 Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission (C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 128).

    34 Blumann, C., und Dubouis, L., a. a. O., S. 748. Vgl. hierzu Urteile vom 19. April 2012, Artegodan/Kommission (C-221/10 P, EU:C:2012:216, Rn. 81), vom 10. September 2019, HTTS/Rat (C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 103), vom 6. Oktober 2020, Bank Refah Kargaran/Rat (C-134/19 P, EU:C:2020:793, Rn. 62), und vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission (C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 56 bis 63).

  • EuGH, 24.05.2022 - C-629/21

    Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament und Spanien

    Nach diesem Grundsatz obliegt es den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, dem Erfordernis der Unparteilichkeit in seinen beiden Ausprägungen Rechnung zu tragen, nämlich zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit, in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-297/22

    United Parcel Service/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage -

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, ist die Klage, wenn eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegt, insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen der außervertraglichen Haftung der Union geprüft zu werden brauchten (Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung

  • EuGH, 21.10.2021 - C-894/19

    Parlament/ UZ - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-647/19

    Ja zum Nürburgring/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-894/19

    Parlament/ UZ

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-640/20

    PV/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Mobbing - Ärztliche

  • EuG, 27.04.2022 - T-436/21

    Veen/ Europol - Außervertragliche Haftung - Zusammenarbeit der Polizeibehörden

  • EuGH, 27.04.2023 - C-537/21

    PL/ Kommission

  • EuG, 30.11.2022 - T-401/21

    KN/ Parlament

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27313
Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19 P (https://dejure.org/2020,27313)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.09.2020 - C-615/19 P (https://dejure.org/2020,27313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dalli/ Kommission

    Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Ersatz des Schadens, der dem Kläger durch das vermeintlich rechtswidrige Verhalten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Amt ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuG, 12.05.2015 - T-562/12

    Dalli / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19
    Diese Klage wurde mit Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2015, Dalli/Kommission (T-562/12, im Folgenden: Urteil Dalli/Kommission, EU:T:2015:270), abgewiesen.

    Das Gericht stellte zunächst fest, dass die rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem behaupteten rechtswidrigen Verhalten des OLAF und der Kommission im Urteil Dalli/Kommission nicht geprüft worden seien und dieses Urteil daher insoweit keine Rechtskraft entfalte.

    Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen hinsichtlich der Identität der Parteien und des Streitgegenstands zwischen der Klage, die dem Urteil Dalli/Kommission zugrunde lag, und der bei ihm eingereichten Klage erfüllt seien(13).

    Allerdings hat das Gericht auch darauf hingewiesen, dass es im Urteil Dalli/Kommission festgestellt habe, dass die Existenz der im Rahmen des Nichtigkeitsantrags beanstandeten Handlungen nicht erwiesen sei, so dass keine Rechtsverletzung vorliege, die eine Haftung der Union auslösen könne(14).

    Unter diesen Umständen führte das Gericht aus, dass es im Urteil Dalli/Kommission nicht über das behauptete Fehlverhalten der Kommission und des OLAF befunden, sondern lediglich festgestellt habe, dass die angefochtene Entscheidung nicht existiere(15).

    Da das Gericht das behauptete Fehlverhalten der Kommission und des OLAF im Rahmen des ersten Klageverfahrens nicht geprüft habe, stellte es fest, dass diese Tatsachen- und Rechtsfragen durch das Urteil Dalli/Kommission nicht tatsächlich oder notwendigerweise geklärt worden seien, so dass dieses Urteil insoweit keine Rechtskraft entfalte.

    Sie hat die Auffassung vertreten, im Urteil Dalli/Kommission sei über diese Anträge bereits tatsächlich oder notwendigerweise entschieden worden, weil sie darin mit der Begründung, das Vorbringen hierzu sei "nicht rechtlich hinreichend nachgewiesen", als "unbegründet" zurückgewiesen worden seien(17).

    Diese Schlussfolgerung wird nicht durch das Vorbringen der Kommission in Frage gestellt, die Feststellung des Gerichts in seinem Urteil Dalli/Kommission, die Behauptungen des Klägers seien "nicht rechtlich hinreichend nachgewiesen", bedeute zugleich, dass durch dieses Urteil notwendigerweise über diese Behauptungen entschieden worden sei.

    Unter diesen Umständen kann das Urteil Dalli/Kommission in Bezug auf Behauptungen, die das Gericht in diesem Urteil nicht geprüft hat, keine Rechtskraft entfalten.

    17 Urteil Dalli/Kommission (Rn. 163 und 164).

  • EuGH, 10.07.2003 - C-11/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) UND DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19
    22 Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 141), und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 164).

    29 Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 141), und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 164).

  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19
    Vgl. in jüngerer Zeit Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat (C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 30).

    40 Urteile vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat (C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 30), und vom 10. September 2019, HTTS/Rat (C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 33).

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